Was der Tarif 590 ist
Der Tarif 590 ist der schweizweit gültige Tarif für die Abrechnung komplementärmedizinischer Leistungen, etwa Naturheilpraktik, TCM, Akupunktur, Osteopathie, Homöopathie oder Craniosacral-Therapie. Vergütet werden diese Leistungen, wenn überhaupt, von der Zusatzversicherung Ihrer Kundschaft.
Der Tarif und der dazugehörige Rechnungsstandard gelten unabhängig davon, ob Sie einem Verband angehören oder registriert sind. Seit dem 1. Januar 2022 setzt der Rechnungsstandard eine professionelle Abrechnungssoftware voraus. Der Tarif wird in der Regel jährlich auf den 1. Januar angepasst.
Abrechnen in 5-Minuten-Schritten
Die Tarifziffern sind in 5-Minuten-Schritten angelegt: Eine Anzahl von 1 entspricht 5 Minuten. Die gesamte Behandlungsdauer darf pro Termin nur einmal aufgerundet werden.
Ihren Stundenansatz rechnen Sie so um: Stundenansatz geteilt durch 12 ergibt den Preis pro 5 Minuten. Den Preis legen Sie pro Zeile selbst fest. Eine 90-minütige Behandlung darf also im Verhältnis günstiger sein als eine 60-minütige.
| Stundenansatz | Preis pro 5 Minuten | 60 Minuten | 90 Minuten |
|---|---|---|---|
| CHF 120 | CHF 10.00 | CHF 120.00 | CHF 180.00 |
| CHF 132 | CHF 11.00 | CHF 132.00 | CHF 198.00 |
| CHF 150 | CHF 12.50 | CHF 150.00 | CHF 225.00 |
Wichtige Tarifziffern und Regeln
Für Anamnese und allgemeine Untersuchungen gibt es die Tarifziffer 1200. Leistungen, die im Tarif 590 nicht vorkommen, rechnen Sie mit dem Tarif 999 und einem eigenen Text ab. Die offiziellen Bezeichnungen der Tarifziffern dürfen Sie nicht ändern.
Auf jeder Rechnung steht ein Behandlungsgrund: Krankheit, Unfall, Prävention oder Schwangerschaft. «Unbekannt» führt meist zur Ablehnung. Pro Therapeutin oder Therapeut und pro Kundin oder Kunde wird eine eigene Rechnung erstellt, und jede Person rechnet mit ihrer persönlichen ZSR-Nummer ab.
Wichtig für Online-Sitzungen: Mit den Tarifziffern des Tarifs 590 werden grundsätzlich nur Behandlungen vor Ort abgerechnet. Behandlungen ohne physische Anwesenheit, etwa per Videocall, gehören in den Tarif 999, und an diesen Kosten beteiligen sich die Versicherer in der Regel nicht.
Der Rückforderungsbeleg
Der Rückforderungsbeleg ist das Exemplar der Rechnung für die Versicherung. In der Regel bezahlt Ihre Kundschaft die Rechnung selbst und reicht den Rückforderungsbeleg bei ihrer Zusatzversicherung ein.
Darauf stehen unter anderem Sie als Leistungserbringer mit GLN und ZSR-Nummer, Ihre Kundschaft, das Datum, die Tarifziffern mit Dauer und Betrag sowie der Behandlungsgrund. Sind Sie MWST-pflichtig, ist die MWST pro Zeile im Preis enthalten und auf dem Rückforderungsbeleg zusammengefasst.
Ob und wie viel die Versicherung zurückzahlt, entscheidet sie selbst. Die Verwendung des Tarifs ist keine Garantie für eine Vergütung.
Was Zitli dabei übernimmt
Die Rechnung nach Tarif 590 mit Rückforderungsbeleg erstellen Sie mit einer Abrechnungssoftware, die den aktuellen Rechnungsstandard beherrscht. Zitli ersetzt diese Software nicht, sondern übernimmt alles rund um den Termin.
Ihre Kundschaft bucht online und erhält Bestätigung und Erinnerung per E-Mail. Wenn Sie möchten, bezahlt sie schon bei der Buchung eine Anzahlung mit TWINT oder Karte, und die Feiertage Ihres Kantons sind von Anfang an gesperrt. Für Kundschaft ohne Zusatzversicherung erstellt Zitli nach dem Termin eine QR-Rechnung.
Quelle
FAQ zum Tarif 590 und zum Rechnungsstandard der Komplementärmedizin, herausgegeben vom Versichererteam und den Berufsorganisationen der Arbeitsgruppe Komplementärmedizin, Version 06.2026. Bei Fragen zu einzelnen Tarifziffern hilft Ihr Berufsverband.
Weiterlesen: QR-Rechnung erstellen, Praxissoftware oder Terminbuchung? · TWINT für Selbständige