Was ist eine Einzelfirma?
Die Einzelfirma, rechtlich Einzelunternehmen, ist die einfachste Rechtsform der Schweiz. Sie gehört einer einzigen Person, braucht kein Startkapital und entsteht, sobald Sie selbständig arbeiten. Einen Gründungsakt beim Notar gibt es nicht.
Sie und Ihre Firma sind rechtlich dieselbe Person. Darum haften Sie mit Ihrem ganzen Privatvermögen, und der Gewinn wird zusammen mit Ihrem übrigen Einkommen versteuert. Für Coaches, Therapeutinnen, Lehrpersonen und andere, die allein starten, ist sie die übliche Wahl.
Was braucht es für eine Einzelfirma?
Die wichtigste Anmeldung ist die bei der AHV-Ausgleichskasse Ihres Kantons oder Ihres Berufsverbands. Sie prüft, ob Sie als selbständig gelten, zum Beispiel weil Sie für mehrere Kundinnen und Kunden arbeiten und Ihr eigenes Risiko tragen. Erst mit dieser Anerkennung sind Sie AHV-rechtlich selbständig.
Alles Weitere hängt von Umsatz und Beruf ab. Die Tabelle zeigt, was immer nötig ist und was erst später. Über EasyGov, das Online-Portal des Bundes, erledigen Sie die meisten Anmeldungen an einem Ort; das Portal selbst ist gratis.
| Schritt | Wann nötig | Kosten |
|---|---|---|
| Als selbständig bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden | Immer, vor dem Start | Keine Gebühr; danach AHV-Beiträge |
| Firmennamen wählen | Immer | Keine |
| Eintrag ins Handelsregister | Ab 100 000 Franken Umsatz im Jahr, darunter freiwillig | Ab 80 Franken |
| Anmeldung bei der Mehrwertsteuer | Ab 100 000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen | Keine Gebühr |
| Bewilligung des Kantons | Nur für bewilligungspflichtige Berufe, etwa im Gesundheitswesen | Je nach Kanton |
| Unfallversicherung | Nicht Pflicht, aber dringend empfohlen | Je nach Versicherung |
| Geschäftskonto | Nicht Pflicht, aber empfohlen | Je nach Bank |
Was kostet die Gründung einer Einzelfirma?
Wenig. Ohne Handelsregistereintrag kostet die Gründung nichts. Mit Eintrag verlangt das Handelsregisteramt nach der Gebührenverordnung des Bundes eine Grundgebühr von 80 Franken für die Neueintragung; je nach Fall kommen kleinere Gebühren dazu.
Laufend kosten vor allem die AHV-Beiträge, Ihre Versicherungen und, wenn Sie eine beiziehen, die Treuhänderin. Ein Startkapital brauchen Sie nicht.
Der Name Ihrer Einzelfirma
Der Name muss Ihren Familiennamen enthalten, mit oder ohne Vornamen (Art. 945 OR). Zusätze, die Ihre Tätigkeit beschreiben, sind erlaubt, solange sie wahr sind und nicht täuschen, zum Beispiel «Praxis Meier Shiatsu» oder «Anna Keller Coaching».
Geschützt ist der Name erst mit dem Eintrag im Handelsregister, und nur im selben Ort. Prüfen Sie vorher im zentralen Firmenindex (zefix.ch), ob ein ähnlicher Name schon besteht.
AHV und Versicherungen
Als Selbständige zahlen Sie die AHV-, IV- und EO-Beiträge ganz selbst: 10 Prozent des Einkommens, bei Einkommen unter 60 500 Franken weniger, mindestens 530 Franken im Jahr (Stand 2026).
Gegen Arbeitslosigkeit sind Sie nicht versichert, gegen Unfall nicht obligatorisch. Schliessen Sie die Unfalldeckung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die freiwillige Unfallversicherung nach UVG deckt zusätzlich den Erwerbsausfall. Eine Taggeldversicherung bei Krankheit ist ebenfalls freiwillig.
Eine Pensionskasse ist für Selbständige freiwillig. Ohne Pensionskasse dürfen Sie 20 Prozent Ihres Erwerbseinkommens, höchstens 36 288 Franken im Jahr (2026), in die Säule 3a einzahlen und von den Steuern abziehen.
Steuern, Mehrwertsteuer und Buchhaltung
Der Gewinn Ihrer Einzelfirma ist Teil Ihres Einkommens. Sie deklarieren ihn in der normalen Steuererklärung, mit den Angaben zu Ihrer selbständigen Tätigkeit. Geschäftliche Ausgaben ziehen Sie vom Gewinn ab.
Mehrwertsteuerpflichtig werden Sie erst ab 100 000 Franken Umsatz im Jahr aus steuerbaren Leistungen. Manche Leistungen sind von der MWST ausgenommen, etwa Heilbehandlungen durch Fachleute mit Berufsausübungsbewilligung und viele Arten von Unterricht.
Unter 500 000 Franken Umsatz genügt eine einfache Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen (Art. 957 OR). Bewahren Sie Belege zehn Jahre auf.
Einzelfirma oder GmbH?
Die Einzelfirma ist schnell, günstig und einfach zu führen. Ihr Nachteil: Sie haften persönlich für alle Schulden der Firma, und ab einem gewissen Gewinn zahlen Sie oft mehr Steuern und Beiträge als mit einer GmbH.
Eine GmbH braucht mindestens 20 000 Franken Stammkapital, eine öffentliche Urkunde und eine eigene Buchhaltung mit Jahresabschluss. Dafür haftet nur die Firma. Viele starten als Einzelfirma und wechseln später, wenn Umsatz oder Risiko wachsen.
Welche Form steuerlich günstiger ist, hängt von Kanton und Gewinn ab. Für diesen Vergleich lohnt sich eine Treuhänderin.
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