So rechnet der Rechner
Ihr Stundensatz muss mehr decken als Ihr Einkommen. Der Rechner zählt zusammen, was Sie im Jahr einnehmen müssen: das Einkommen, das Sie sich wünschen, die AHV-Beiträge, Ihre Geschäftskosten sowie Vorsorge und Versicherungen.
Diesen Umsatz teilt er durch die Stunden, die Sie im Jahr verrechnen können. Das Resultat rundet er auf den nächsten ganzen Franken auf.
Das gewünschte Einkommen ist der Betrag vor Steuern, vergleichbar mit einem Bruttolohn. Die Steuern rechnet der Rechner nicht ein, weil sie vom Kanton, von der Gemeinde und von Ihrer persönlichen Situation abhängen.
AHV-Beiträge als Selbständige
Als Selbständige zahlen Sie die Beiträge an AHV, IV und EO ganz selbst. Angestellte teilen sie mit dem Arbeitgeber. Der volle Satz beträgt 10 Prozent des Erwerbseinkommens (Stand 2026).
Bei Einkommen unter 60 500 Franken gilt eine sinkende Beitragsskala mit Sätzen ab 5,371 Prozent. Unter 10 100 Franken zahlen Sie den Mindestbeitrag von 530 Franken. Dazu verlangen die Ausgleichskassen Verwaltungskosten von höchstens 5 Prozent der Beiträge.
Der Rechner verwendet diese Sätze und die vollen 5 Prozent Verwaltungskosten. Den genauen Betrag legt Ihre Ausgleichskasse aufgrund der Steuerdaten fest; sie zieht zum Beispiel einen Zins auf das investierte Eigenkapital ab.
| Einkommen pro Jahr | Beitragssatz | Beitrag pro Jahr |
|---|---|---|
| unter CHF 10 100 | Mindestbeitrag | CHF 530.00 |
| CHF 20 000 | 5,494 % | CHF 1 098.80 |
| CHF 40 000 | 6,728 % | CHF 2 691.20 |
| CHF 60 000 | 9,321 % | CHF 5 592.60 |
| CHF 80 000 | 10 % | CHF 8 000.00 |
| CHF 120 000 | 10 % | CHF 12 000.00 |
Wie viele Stunden Sie verrechnen können
Ein Jahr hat rund 260 Arbeitstage von Montag bis Freitag. Davon gehen Ferien, Feiertage und Tage ab, an denen Sie krank sind oder sich weiterbilden. Als Selbständige bezahlt Ihnen diese Tage niemand; Ihr Stundensatz muss sie mittragen.
Von den übrigen Arbeitsstunden ist nur ein Teil verrechenbar. Offerten, Rechnungen, Buchhaltung, Kundensuche, Vorbereitung und Wege gehören zur Arbeit, erscheinen aber auf keiner Rechnung. Der Rechner nimmt 60 Prozent an. Passen Sie den Wert an Ihre Woche an: Wer viele kurze Termine mit Pausen dazwischen hat, verrechnet oft weniger.
Der Unterschied ist gross: Mit 80 statt 60 Prozent sinkt der nötige Stundensatz um einen Viertel. Wer weniger Zeit mit Administration verbringt, kann günstiger sein oder mehr verdienen.
Geschäftskosten, Vorsorge und Versicherungen
Zu den Geschäftskosten gehören alle Ausgaben, die Sie für die Arbeit haben: Raummiete, Material, Software, Telefon und Internet, Fahrten, Weiterbildung, Berufsverband, Website und Treuhand.
Eine Pensionskasse ist für Selbständige freiwillig. Ohne Pensionskasse dürfen Sie 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens 36 288 Franken im Jahr (2026), in die Säule 3a einzahlen und von den Steuern abziehen.
Gegen Unfall sind Selbständige nicht obligatorisch versichert, und bei Krankheit fehlt ohne Taggeldversicherung das Einkommen. Planen Sie diese Prämien ein, auch wenn sie freiwillig sind.
Und die Mehrwertsteuer?
MWST-pflichtig sind Sie erst ab 100 000 Franken Umsatz im Jahr aus steuerbaren Leistungen. Manche Leistungen sind von der MWST ausgenommen, etwa Heilbehandlungen durch Fachleute mit Berufsausübungsbewilligung und viele Arten von Unterricht.
Sind Sie MWST-pflichtig, schlagen Sie die MWST auf Ihren Stundensatz und liefern sie der Steuerverwaltung ab. Der Normalsatz beträgt 8,1 Prozent. Wählen Sie im Rechner «Ja», zeigt er den Satz inklusive MWST.
Vom Stundensatz zum Preis pro Termin
Kundinnen und Kunden sehen selten einen Stundensatz, sondern einen Preis pro Termin. Der Rechner zeigt ihn für 45, 60 und 90 Minuten.
Braucht ein Termin Vor- oder Nachbereitung, zählen Sie diese Zeit zum Termin oder senken den verrechenbaren Anteil. Runden Sie den Preis auf einen glatten Betrag auf: Ein paar Franken pro Termin machen über das Jahr viel aus.
Ein Vergleich mit anderen hilft bei der Einordnung, ersetzt aber die eigene Rechnung nicht. Liegt Ihr Satz deutlich über dem, was in Ihrem Beruf üblich ist, lohnt sich ein zweiter Blick auf die verrechenbaren Stunden und die Kosten.
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Quellen
Merkblatt 2.02 «Beiträge der Selbstständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO» der Informationsstelle AHV/IV, Stand 1. Januar 2026. Höchstbetrag der Säule 3a 2026 und MWST-Sätze der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Der Rechner ersetzt keine Beratung durch Ausgleichskasse oder Treuhand.
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