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Stundensatz berechnen: Rechner für Selbständige in der Schweiz

Geben Sie ein, was Sie im Jahr verdienen möchten. Der Rechner zeigt Ihren Stundensatz, mit AHV-Beiträgen, Geschäftskosten, Ferien und den Stunden, die Sie wirklich verrechnen können.

Stundensatz-Rechner

Alle Beträge in Franken pro Jahr. Die Felder sind mit Beispielwerten gefüllt; ersetzen Sie sie durch Ihre eigenen. Das Resultat rechnet sofort mit.

Einkommen und Kosten pro Jahr

Geschäftskosten sind etwa Raummiete, Software, Telefon, Fahrten, Weiterbildung und Treuhand. Zu Vorsorge und Versicherungen gehören die Säule 3a, die Unfallversicherung und eine Taggeldversicherung.

Arbeitszeit

Wie viele Feiertage auf einen Tag von Montag bis Freitag fallen, hängt vom Kanton und vom Jahr ab. Feiertage nach Kanton

Nicht jede Arbeitsstunde können Sie verrechnen: Administration, Kundensuche, Vorbereitung und Wege bezahlt niemand.

Mehrwertsteuer

Ihr Stundensatz

CHF 95.00

Bei 1'046 verrechenbaren Stunden im Jahr, also rund 24 pro Arbeitswoche.

Gewünschtes Einkommen
CHF 80'000
AHV, IV, EO
CHF 8'400
Geschäftskosten
CHF 6'000
Vorsorge und Versicherungen
CHF 5'000
Nötiger Umsatz pro Jahr
CHF 99'400
Arbeitstage
218
Verrechenbare Stunden
1'046

Preis pro Termin

  • 45 Minuten

    CHF 71.25

  • 60 Minuten

    CHF 95.00

  • 90 Minuten

    CHF 142.50

AHV, IV und EO nach dem Merkblatt 2.02 (Stand 2026), mit höchstens 5 % Verwaltungskosten der Ausgleichskasse. Den genauen Betrag berechnet Ihre Ausgleichskasse aus Ihrem tatsächlichen Einkommen.

Der Rechner läuft in Ihrem Browser. Ihre Zahlen werden nicht gespeichert und nicht übertragen.

So rechnet der Rechner

Ihr Stundensatz muss mehr decken als Ihr Einkommen. Der Rechner zählt zusammen, was Sie im Jahr einnehmen müssen: das Einkommen, das Sie sich wünschen, die AHV-Beiträge, Ihre Geschäftskosten sowie Vorsorge und Versicherungen.

Diesen Umsatz teilt er durch die Stunden, die Sie im Jahr verrechnen können. Das Resultat rundet er auf den nächsten ganzen Franken auf.

Das gewünschte Einkommen ist der Betrag vor Steuern, vergleichbar mit einem Bruttolohn. Die Steuern rechnet der Rechner nicht ein, weil sie vom Kanton, von der Gemeinde und von Ihrer persönlichen Situation abhängen.

AHV-Beiträge als Selbständige

Als Selbständige zahlen Sie die Beiträge an AHV, IV und EO ganz selbst. Angestellte teilen sie mit dem Arbeitgeber. Der volle Satz beträgt 10 Prozent des Erwerbseinkommens (Stand 2026).

Bei Einkommen unter 60 500 Franken gilt eine sinkende Beitragsskala mit Sätzen ab 5,371 Prozent. Unter 10 100 Franken zahlen Sie den Mindestbeitrag von 530 Franken. Dazu verlangen die Ausgleichskassen Verwaltungskosten von höchstens 5 Prozent der Beiträge.

Der Rechner verwendet diese Sätze und die vollen 5 Prozent Verwaltungskosten. Den genauen Betrag legt Ihre Ausgleichskasse aufgrund der Steuerdaten fest; sie zieht zum Beispiel einen Zins auf das investierte Eigenkapital ab.

AHV-, IV- und EO-Beiträge für Selbständige 2026, ohne Verwaltungskosten
Einkommen pro JahrBeitragssatzBeitrag pro Jahr
unter CHF 10 100MindestbeitragCHF 530.00
CHF 20 0005,494 %CHF 1 098.80
CHF 40 0006,728 %CHF 2 691.20
CHF 60 0009,321 %CHF 5 592.60
CHF 80 00010 %CHF 8 000.00
CHF 120 00010 %CHF 12 000.00

Wie viele Stunden Sie verrechnen können

Ein Jahr hat rund 260 Arbeitstage von Montag bis Freitag. Davon gehen Ferien, Feiertage und Tage ab, an denen Sie krank sind oder sich weiterbilden. Als Selbständige bezahlt Ihnen diese Tage niemand; Ihr Stundensatz muss sie mittragen.

Von den übrigen Arbeitsstunden ist nur ein Teil verrechenbar. Offerten, Rechnungen, Buchhaltung, Kundensuche, Vorbereitung und Wege gehören zur Arbeit, erscheinen aber auf keiner Rechnung. Der Rechner nimmt 60 Prozent an. Passen Sie den Wert an Ihre Woche an: Wer viele kurze Termine mit Pausen dazwischen hat, verrechnet oft weniger.

Der Unterschied ist gross: Mit 80 statt 60 Prozent sinkt der nötige Stundensatz um einen Viertel. Wer weniger Zeit mit Administration verbringt, kann günstiger sein oder mehr verdienen.

Geschäftskosten, Vorsorge und Versicherungen

Zu den Geschäftskosten gehören alle Ausgaben, die Sie für die Arbeit haben: Raummiete, Material, Software, Telefon und Internet, Fahrten, Weiterbildung, Berufsverband, Website und Treuhand.

Eine Pensionskasse ist für Selbständige freiwillig. Ohne Pensionskasse dürfen Sie 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens 36 288 Franken im Jahr (2026), in die Säule 3a einzahlen und von den Steuern abziehen.

Gegen Unfall sind Selbständige nicht obligatorisch versichert, und bei Krankheit fehlt ohne Taggeldversicherung das Einkommen. Planen Sie diese Prämien ein, auch wenn sie freiwillig sind.

Und die Mehrwertsteuer?

MWST-pflichtig sind Sie erst ab 100 000 Franken Umsatz im Jahr aus steuerbaren Leistungen. Manche Leistungen sind von der MWST ausgenommen, etwa Heilbehandlungen durch Fachleute mit Berufsausübungsbewilligung und viele Arten von Unterricht.

Sind Sie MWST-pflichtig, schlagen Sie die MWST auf Ihren Stundensatz und liefern sie der Steuerverwaltung ab. Der Normalsatz beträgt 8,1 Prozent. Wählen Sie im Rechner «Ja», zeigt er den Satz inklusive MWST.

Vom Stundensatz zum Preis pro Termin

Kundinnen und Kunden sehen selten einen Stundensatz, sondern einen Preis pro Termin. Der Rechner zeigt ihn für 45, 60 und 90 Minuten.

Braucht ein Termin Vor- oder Nachbereitung, zählen Sie diese Zeit zum Termin oder senken den verrechenbaren Anteil. Runden Sie den Preis auf einen glatten Betrag auf: Ein paar Franken pro Termin machen über das Jahr viel aus.

Ein Vergleich mit anderen hilft bei der Einordnung, ersetzt aber die eigene Rechnung nicht. Liegt Ihr Satz deutlich über dem, was in Ihrem Beruf üblich ist, lohnt sich ein zweiter Blick auf die verrechenbaren Stunden und die Kosten.

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Quellen

Merkblatt 2.02 «Beiträge der Selbstständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO» der Informationsstelle AHV/IV, Stand 1. Januar 2026. Höchstbetrag der Säule 3a 2026 und MWST-Sätze der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Der Rechner ersetzt keine Beratung durch Ausgleichskasse oder Treuhand.

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