Überblick
Online-Terminplanung speichert Namen, E-Mails, Telefonnummern und manchmal sensible Hinweise in Buchungsnotizen. Das sind Personendaten nach nDSG und, wo anwendbar, DSGVO.
Sie bleiben gegenüber Kundinnen verantwortlich; der Anbieter ist Auftragsverarbeiter. Wählen Sie Tools, die diese Beziehung dokumentierbar machen.
Grundlagen nDSG
Das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG) verlangt Transparenz, Zweckbindung und angemessene Sicherheit. Datenübermittlungen ins Ausland brauchen eine verständliche Rechtsgrundlage.
US-gehostete SaaS setzen oft auf Standardvertragsklauseln—für manche Kanzleien akzeptabel, für andere ein Ausschlusskriterium.
DSGVO, wenn EU-Kundinnen buchen
Buchen Personen mit Wohnsitz in der EU, kann die DSGVO neben dem nDSG gelten. EU-Hosting vereinfacht die Geschichte für viele Schweizer Exporteure und Grenzgänger-Praxen.
Dokumentieren Sie Subprozessoren (E-Mail, Video, Zahlungen) in Ihrer Datenschutzerklärung.
Was Terminsoftware wirklich speichert
Typisch: Kontoprofil, Kalender-Tokens, Event-Typen, Buchungsmetadaten, Kontaktfelder und Integrations-Logs. Minimieren Sie Zusatzfragen auf öffentlichen Buchungsseiten.
Aufbewahrung: definieren Sie, wie lange No-Show-Einträge bleiben und wann Sie Kundendaten löschen.
Hosting-Standort
Zitli läuft auf EU-Infrastruktur mit Verschlüsselung bei Übertragung und Speicherung. Sie können den Hosting-Standort in der eigenen Datenschutzerklärung nennen—ohne US-Vorbehalte.
Self-hosted Open Source verschiebt die Haftung auf Ihr IT-Team—berücksichtigen Sie den Betriebsaufwand in der Beschaffung.
Rechte der Kundschaft und Ihre Pflichten
Kundinnen können Auskunft, Berichtigung oder Löschung verlangen. Ihr Tool sollte Buchungen exportieren oder auf Anfrage löschen.
Technische Kontrollen brauchen geschultes Personal—der Empfang soll Buchungsnotizen nicht in unsichere Kanäle kopieren.
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